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Die Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599

Die Energieberatung ist ein wichtiges Instrument, um in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie im Gemeinwesen durch qualifizierte Beratung Informationsdefizite abzubauen sowie Einsparpotentiale und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzuzeigen. Da sich auch der Staat einer Einsparung von Energie und Treibhausgasen verpflichtet hat wird diese Energieberatung gefördert.

Die Energieberatung soll dabei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale sowohl in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufzeigen. Sofern die Möglichkeit der Nutzung von Erneuerbaren Energien als sinnvoll erscheint, sollte auf diese im Rahmen der Beratung insbesondere hingewiesen und ggf. ein Konzept erarbeitet werden. Dies gilt auch für die Nutzung von Abwärme.

Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um Sanierungskonzepte für bestehende Nichtwohngebäude.

Förderung der Beratung für Nichtwohngebäude¹

Die Tätigkeit des Energieberaters wird durch das BAFA mit einem Zuschuss gefördert. Der Zuschussbetrag beträgt 80 % der Beratungskosten, jedoch maximal 8.000,- €. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab.

  • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 €;
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 €;
  • Nettogrundfläche über 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 €;

Der Zuschuss kann auch gezahlt werden, wenn die Beratung mit weiteren öffentlichen Mitteln (z. B. der Länder oder Kommunen) finanziert wird; die Förderung darf dabei aber insgesamt 90 % der Beratungskosten nicht übersteigen. Mit anderen Worten: Eine zusätzliche Förderung der Mittelstandsberatung mit Landes- oder kommunalen Mitteln ist zulässig, sofern der Auftraggeber mindestens einen Eigenanteil von 10 % des Beratungshonorars trägt.

Ausgeschlossen ist eine Förderung allerdings, wenn auch Mittel aus anderen Beratungsprogrammen des Bundes in Anspruch genommen werden; in diesem Fall besteht ein Kumulierungsverbot.

Die Förderung dieser Beratung ist unabhängig davon ob tatsächlich eine Sanierung umgesetzt wird. Sollen jedoch bei einer Vorhabenumsetzung öffentliche Förderprogramme genutzt werden, ist das Einbeziehen eines durch die Bewilligungsbehörde zugelassenen Energieeffizienz-Experten notwendig.

Um eine KfW-Förderung zu erhalten, müssen Sie keine großen Summen investieren: Schon ab einer Einsparung des Energie­verbrauchs von 10 % können Sie eine Förderung erhalten. Das lohnt sich nicht nur aus Kosten­gründen! Denn darüber hinaus schützen Sie auch Umwelt und Klima und verbessern nachhaltig das Image Ihres Unternehmens. Für Ihre Investitionen in energie­effiziente Maßnahmen bietet Ihnen die KfW zurzeit beste Rahmen­bedingungen. Denn durch niedrige Zinsen und großzügige Tilgungs­zuschüsse, diese können bis zu 40 % der Kosten betragen, rechnen sich Ihre Investitionen noch schneller.

Der Ablauf

Die Durchführung meiner Energieberatung umfasst die Aufstellung der individuellen, detaillierten Objektdaten, die Analyse und Darstellung der vorhandenen Substanz, die Eröffnung von Sanierungsmöglichkeiten, das Einbeziehen Ihrer unternehmerischen Wünsche und dem Aufzeigen der Fördermittel für die möglichen Maßnahmen. Damit gebe ich Ihnen eine neutrale, objektive und transparente Darstellung Ihres Energieverbrauchs als Basis für eine energetische Verbesserung der technischen Prozesse, der Gebäude sowie die Möglichkeit und den sinnvollen Einsatz von Erneuerbaren Energien.

Mit der Analyse und der Erstellung Ihres individuellen Beratungsberichtes können Sie abschätzen, was Ihnen der energiesparende Umbau bringt und vor allem wie viel Sie einsparen. Je energie­sparender Ihr Unternehmen arbeitet, desto kosten­effizienter für Sie. Denn Energie­kosten sind Produktions­kosten - und die können nicht niedrig genug sein. Ihr Potenzial ist enorm: Bis zu 80 % Energie können eingespart werden. Ein Beispiel: Allein eine verbesserte Wärme­rückgewinnung in der Fertigungs­technik bringt bis zu 20 %. Zudem sinken nach einer Modernisierung Ihre Kosten für Wartung und Instand­haltung. Diese Expertise kann (und darf) Ihnen nur ein Energieeffizienz-Experte erarbeiten und nur seine Analyse kann öffentlich gefördert werden (s.o.). Denn allein das Wissen um die am Bau verwendeten Baustoffe, deren Eigenschaften und ihr Zusammenwirken sowie der Zustand und der Energieverbrauch der vorhandenen Technik ist ein enorm weites Feld. Die Verarbeitungen und deren Qualität kommen noch hinzu. Ich erstelle den Energiebericht individuell nach dem welche Ziele SIE und Ihr Unternehmen erreichen wollen, welche Baustoffe und welche Technik erforderlich und sinnvoll sind, welche Sanierungsreihenfolge am effektivsten ist aus Basis dieser ganzheitlichen Betrachtung Ihres Unternehmens oder eines Unternehmensteils.

Für eine Beratungsförderung antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes, Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die:

  • weniger als 250 Personen beschäftigen und
  • einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

Nicht-KMU deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 Kilowattstunden beträgt.

sowie

  • Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise),
  • Kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht (die Mitglieder dür-fen ausschließlich inländische kommunale Gebietskörperschaften sein),
  • Gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG,
  • Soziale und gesundheitliche Einrichtungen,
  • Kultureinrichtungen.

Nicht antragsberechtigt sind

  • Unternehmen, die nach Art. 1 der De-minimis-Verordnung der EU ausgeschlossen sind (z. B. Unternehmen, die in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder in der Fischerei und der Aquakultur tätig sind);
  • Unternehmen, die im laufenden Jahr sowie den vorausgegangenen zwei Steuerjahren einschließlich der Förderung nach dieser Richtlinie De-minimis-Beihilfen in einem Gesamtumfang von mindestens 200.000 Euro (im Falle von Unternehmen des Straßentransportsektors: 100.000 Euro) erhalten haben;
  • Unternehmen, die auf eigenes Personal zurückgreifen können, das über eine Qualifikation verfügt, wie sie nach Nr. 7.2 der Richtlinie in Verbindung mit dem jeweiligen Merkblatt (siehe BAFA-Homepage) gefordert wird.

Der Förderantrag für eine Beratung muss bei der Bewilligungsbehörde BAFA vor dem Beginn der Beratungsmaßnahme gestellt werden! Zuvor ist lediglich die Aufnahme des Ist-Zustandes der relevanten Daten vor Ort zulässig. Ein Vertrag zwischen Berater und Auftraggeber ist nur dann zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrages von der Förderzusage der BAFA abhängig gemacht wird. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides hat der Antragsteller zwölf Monate Zeit, die Beratung durchzuführen (Bewilligungszeitraum). Anschließend, aber spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums, ist der Verwendungsnachweis zu erstellen und dem BAFA vollständig per elektronischem Formular vorzulegen (Vorlagefrist). Der Verwendungsnachweis muss enthalten:

  • Die Verwendungsnachweiserklärung (online Formular)
  • Schriftliche Erklärung des Zuwendungsempfängers
  • Eine Kopie der durch den Energieberater auf den Namen des beratenen Unternehmens ausgestellten Rechnung
  • Ein Energieberatungsbericht, der den Anforderungen entspricht
  • Einen Zahlungsnachweis, der die unbare vollständige Zahlung der Beratungskosten dokumentiert

Leistungen der Beratung

Bereits beim ersten Kontakt von Auftraggeber und Berater können viele grundsätzliche Fragestellungen geklärt werden, für eine Analyse zwingend erforderliche und durch den Auftraggeber kostenlos beizubringende Unterlagen sind:

  • Firmenspezifische Daten wie Name, Adresse, E-Mail etc.
  • Baujahr der Gebäude
  • Baujahr und Zweck der technischen Anlagen
  • Nutzfläche
  • Gebäude- und Anlagenfotos
  • Gut lesbare Bau-/Ausführungspläne des Objektes möglichst im Maßstab 1:50 oder 1:100
  • Alle Dokumentationen zu den technischen Anlagen

notwendige zusätzliche Angaben die durch den Auftraggeber bereitgestellt oder durch eine Vor-Ort-Begehung durch mich erfasst werden können:

  • Unterlagen von bereits durchgeführten Gebäuderenovierungen möglichst mit Materialangaben
  • Welche Gebäudeteile werden beheizt und wie oft genutzt?
  • Wärmdämmung von Dach, Außenwänden, Kellerdecke, Spitzboden
  • Dämmung von Heizleitungen, Einbau von Thermostatventilen
  • Solar- oder Lüftungsanlage, werden regenerative Energien eingesetzt?
  • Ist eine Lüftungsanlage vorhanden? Wenn ja, mit Wärmerückgewinnung?
  • Geschieht die Warmwasserbereitung über die Heizung oder durch Zusatzgeräte?
  • Falls keine genauen Angaben über das Objekt gemacht werden können muss gemessen werden.
  • Wichtige Angaben sind weiterhin Art und Verglasung der Fenster, Sparrenstärke und Dämmung des Daches, Höhe von verlegten Kabel- oder Rohrleitungen.
  • Sind bauliche Mängel erkennbar, die einer Sanierung bedürfen?
  • Sollen Sanierungsmaßnahmen über Fördermittel umgesetzt werden?
  • Kundenwünsche?
  • Welche weiteren Baumaßnahmen sind weiterhin angedacht bzw. sollen umgesetzt werden

Je mehr Informationen und Unterlagen Sie als Auftraggeber von sich aus beisteuern können desto einfacher wird es.

Der Ortstermin

Vor Ort erfolgt die Sichtung und Begehung des Gebäudes mit Vervollständigung der o.g. Gebäudedaten sowie Aufnahme Ihrer Unternehmenswünsche und -vorstellungen.

Die abschließende Beratung

Die Berechnungen dienen als Basis für detaillierte Aussagen über Energieeinsparungen. Die Modernisierungsziele, die Wahl der Maßnahmen, die Kapitalbeschaffung sowie der zeitlichem Ablauf der Sanierungsmaßnahme(n) sind auf Ihre unternehmerische Zielsetzung abgestimmt. Dieser individuelle Energieberatungsbericht wird Ihnen von mir in einem persönlichen Abschlussgespräch dargelegt um Ihnen aufzuzeigen welche Optionen Sie haben.


¹ Stand: 01.02.2021