Nutzung von öffentlichen Förderprogrammen
Förderprogramme des Bundes, der Länder und auch einiger Kommunen geben Privatpersonen, Wohnwirtschaft, Gewerbe, Mittelstand, kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen finanzielle Anreize für Energieeinsparungsvorhaben und zur Umsetzung der Energiewende¹. Diese gibt es in Form von günstigen Darlehen für verschiedene energetische Vorhaben und in Form von nicht rückzahlungspflichtigen Zuschüssen für energetische Maßnahmen. Aufgrund des gesellschaftlichen, politischen und technischen Wandels unterliegen sie einem ständigen Fluss von Veränderungen. Als zugelassener Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes bin ich verpflichtet mich über deren Veränderungen ständig auf dem Laufenden zu halten um Ihnen die Fördermöglichkeiten unabhängig, neutral und objektiv darzustellen.
Z.B. gibt es für Privatpersonen, Gewerbe und Mittelstand KfW-Förderungen sowohl für die Errichtung eines Neubaus als auch für die Energetische Sanierung im Bestand. Je besser der energetische Standard Ihres Gebäudes nach dem Bau oder der Sanierung ist, desto mehr Förderung können Sie erwarten und desto weniger zahlen Sie vom Darlehen zurück - die KfW gewährt Tilgungszuschüsse in variabler Höhe je nach energetischem Ergebnis einer Maßnahme. Der Nachweis erfolgt durch die Berechnung des Primärenergiebedarfs, dieser muss den jeweiligen Mindestanforderungen der KfW entsprechen. Aber auch Einzelmaßnahmen wie die Heizungsanlage, einzelne Fenster, Außenbauteile oder, im Mittelstand, energetische Verbesserungen von Produktionsprozessen werden gefördert wenn die Mindeststandards der KfW eingehalten werden.
Um Ihnen Ihre individuellen Fördermöglichkeiten darzustellen ist der Energieeffizienz-Experte zwingend notwendig - er hat die Kenntnis und die Genehmigung Ihr Gebäude bzw. Ihr Vorhaben technisch zu bewerten und die sich daraus ergebenden Fördermöglichkeiten aufzuzeigen. Im Falle einer Projektumsetzung bin ich als Experte zudem auch für die Bestätigung des richtigen Einsatzes für die Fördermittel notwendig und ob die baulichen Maßnahmen auch den anerkannten und gültigen Regeln der Technik entsprechen.
Verschenken Sie also kein Geld, nutzen Sie alle Informationen über die aktuellsten Änderungen bei den Energieförderprogrammen und lassen Sie sich von mir beraten.
Anmerkung²: Seit Anfang 2021 wird die Förderung für energetisches Bauen und Sanieren nach und nach in die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" neu organisiert. Sie fasst das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Förderbank und die Förderungen des BAFA schrittweise zusammen.
In der neuen Bundesförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden ab dem 02.01.2021 die Darlehen für Sanierungsmaßnahmen weiterhin von der KfW verwaltet, die Zuschüsse für Sanierungen sowie Erneuerungen der Heizungsanlagen übernimmt das BAFA. Die Höhe der Zuschüsse und die Fördervoraussetzungen bleiben unverändert, neu ist ein Bonus bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP).
Ab dem 01.07.2021 geht die BEG Wohngebäude (BEG WG) an den Start. Sie fördert die Vollsanierung und den Neubau von Wohngebäuden und ersetzt dann entsprechende Programme der KfW. Es wird für alle Bereiche der BEG WG eine Zuschuss- und eine Kreditvariante geben, Förderhöhe und Anforderungen an die Energieeffizienz bleiben weitgehend erhalten. Neu ist die Einführung von Boni für besonders nachhaltige Gebäude und den Einsatz von erneuerbaren Energien. Bei Sanierungen wird der Standard Effizienzhaus 40 eingeführt, das Effizienzhaus 115 entfällt.
Ab dem 01.01.2023 soll für alle Förderungen in der Zuschussvariante das BAFA zuständig sein.
Als allgemeine Übersicht über Förderprogramme für Hauseigentümer hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Faktenblatt³ veröffentlicht, dass Sie sich hier herunterladen können
Nachfolgend eine Übersicht über die Fördermittel³ in meiner Region (Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern) die im Zusammenhang mit der Energiewende stehen. Durch die derzeit stattfindende, schrittweise Neuorganisation der Fördermittel in die BEG entsprechen die dargestellten Förderprogramme von der Namensgebung her nicht mehr dem aktuellen Stand. Diese Webseite wird schrittweise auf die BEG aktualisiert.
¹ Informationen und Hintergründe zur Energiewende erhalten Sie im Servicebereich
² Stand: 01.02.2021
³ Stand: 31.12.2020, nur noch bedingt aktuell