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Energieausweis

Im Zuge der Energiewende¹ und mit der Einführung der Energieeinsparverordnung EnEV 2007 wurde der Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude schrittweise zur Pflicht. Für Wohngebäude gilt diese Pflicht seit dem 01. Juli 2008. Wer sein Haus oder eine Wohnung vermieten, verpachten oder verkaufen möchte hat dem Kauf- oder Mietinteressenten den Energieausweis unaufgefordert vorzulegen. Ebenso hat der Eigentümer den Energieausweis der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Bei Verkauf und Neuvermietung eines Gebäudes ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Energienachweis drohen Bußgelder bis zu 15.000,- €. Da die Bundesländer verpflichtet sind alle 3 Jahre einen Erfahrungsbericht zur Erfüllung der staatl. Aufgabe der Energieeinsparung zu erstellen, finden immer mehr Kontrollen zur Korrektheit der Ausweise statt.

Hintergrund

Denken Sie jedoch nicht nur daran, damit eine lästige Pflicht zu erfüllen. Das langfristige Ziel des Staates ist, den Primärenergiebedarf des gesamten Gebäudebestandes in Deutschland im Jahre 2050 durch eine Kombination aus Energieeinsparung und dem Einsatz erneuerbarer Energien in der Größenordnung von 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken. Dazu muss der Staat zum einen die Gebäudetypologie und deren Energiebedarf kennen und, zum anderen, die Gebäudebesitzer sowohl für dieses Ziel als auch für ihre persönlichen Energiekosten sensibilisieren. Der Gesetzgeber versucht also mit leichtem Zwang, unsere laufenden Kosten und den CO2-Ausstoß sowohl für privaten Wohnraum als auch für öffentliche, gewerbliche und industrielle Gebäude darzustellen und zu senken. Für die Umsetzung wird zwischen zwei Arten von Energieausweisen (oder Energiepässen) unterschieden - dem Energiebedarfsausweis und dem Energieverbrauchsausweis. Beide Ausweisarten sind nach den Richtlinien der Energieeinsparverordnung für eine Dauer von zehn Jahren rechtsgültig sofern zwischenzeitlich keine Änderung der Heizungsanlage, Wärmedämmmaßnahmen und Komplettmodernisierungen durchgeführt wurden. Sind Modernisierungs-/Sanierungsmaßnahmen erfolgt, so werden mit Baugenehmigung der Maßnahmen neue Energieausweise erforderlich.

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis gilt bei Wohngebäuden als Standard, da dieser den tatsächlichen Energiebedarf eines Gebäudes anhand der vorhandenen Bauweise (Dach, Außenwände, Fenster etc.) sowie den installierten technischen Anlagen ermittelt. Ein Energiebedarfsausweis ist deshalb eine umfassende, individuelle energetische Bewertung eines Gebäudes und liefert dazu nützliche Fakten. Er beschreibt den energetischen Zustand, bewertet einzelne Bauteile und Technik, ermöglicht eine Einschätzung über zu erwartende Heizkosten, gibt individuelle Modernisierungsempfehlungen und ermöglicht so einen Vergleich mit anderen Immobilien.

Verbrauchsausweis

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Erstellung eines Verbrauchsausweises oder die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis für ein Gebäude möglich. Im Gegensatz zum Bedarfsausweis wird beim Verbrauchsausweis der energetische Gebäudezustand lediglich anhand der Energieverbräuche der letzten drei Heizperioden ermittelt. Er ist damit zwar weniger aufwändig und i.d.R. günstiger, aber das Ergebnis ist in hohem Maße abhängig vom Nutzerverhalten und Leerständen - und damit nicht wirklich aussagekräftig über den zu erwartenden, tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes. Als Veranschaulichung zur Aussagekraft der beiden Berechungsverfahren: Der bedarfsorientierte Energieausweis ist vergleichbar mit der Herstellerangabe eines Autoherstellers zum Kraftstoffverbrauch. Der verbrauchsorientierte Ausweis gibt nur den Verbrauch eines bestimmten Benutzers und dessen Fahrweise anhand seiner letzten drei Tankquittungen wieder.

Gebäudearten

Vor der Beantragung eines Energieausweises müssen Sie definieren, für welchen Typ von Gebäude sie einen Ausweis benötigen. Hier wird grundsätzlich zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden unterschieden. Das erscheint relativ einfach - es gibt aber auch Mischkonstrukte. Denken Sie an Gebäude die z.B. eine Ladenzeile, Büroetage und Wohneinheiten beinhalten oder den Handwerksmeister, der in seinem Haus auch seine Werkstatt betreibt.

Gerne berate ich Sie welcher Energieausweis für Ihr Gebäude möglich und am sinnvollsten ist.


¹ Informationen und Hintergründe zur Energiewende erhalten Sie im Servicebereich Energiewende