Energiebedarfsausweis
Der Energiebedarfsausweis (kurz: Bedarfsausweis) ist der Standardausweis für jede Art von Wohngebäuden, da dieser den tatsächlichen Energiebedarf eines Gebäudes anhand der vorhandenen thermischen Hülle, also der Bauweise von Dach, Außenwände, Fenster etc., sowie den installierten technischen Anlagen, wie Heizung und Lüftungsanlage oder Erneuerbare Energien, ermittelt. Auch die Gebäudeform und der Abstand zu Nachbargebäuden werden für die Bewertung mit eingerechnet. Ein Bedarfsausweis ist eine umfassende, individuelle energetische Bilanzierung eines Gebäudes und liefert dazu nützliche Fakten. Er beschreibt den energetischen Zustand, bewertet einzelne Bauteile und Technik, ermöglicht eine Einschätzung über zu erwartende Heizkosten und gibt individuelle Modernisierungsempfehlungen.
Berücksichtigung des Klimafaktors
Auch die Klimawerte von bestimmten Regionen werden im Bedarfsausweis berücksichtigt, da der Standort eines Gebäudes einen großen Einfluss auf den Energiebedarf hat. Beispielsweise wird in kälteren Regionen deutlich mehr Energie zum Heizen benötigt als in wärmeren. Um trotzdem einen Vergleich von energetischen Bewertungen verschiedener Gebäude zu schaffen, werden die Klimawerte in die Berechnung mit einbezogen.
Transparenz
Er schafft somit Transparenz und legt die energetischen Werte einer Immobilie für jeden Miet- oder Kaufinteressenten offen dar. Für viele wird es immer relevanter die Umwelt zu schützen und energiesparend zu leben. In dieser Hinsicht kann ein Energieausweis entscheidend darüber sein, ob man in das Gebäude einziehen möchte oder nicht. Seit dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (kurz EnEV) hat nun also jeder Mieter, Käufer und Pächter das Recht, den Energieausweis eines Wohn- oder Gewerbegebäudes einzusehen. Das macht Immobilien in ganz Deutschland vergleichbar und sagt viel über deren Qualität aus. Alternativ ist nur unter bestimmten Voraussetzungen die Erstellung eines, dann aber auch weit weniger aussagekräftigen, Verbrauchsausweises zulässig.
Auflagen und Formalien
Eine Besichtigung und Begehung des Gebäudes sowie eine vorherige Sichtung ihrer Unterlagen durch mich ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber aufgrund der Menge an notwendigen Angaben ratsam, insbesondere bei komplexeren Gebäuden. Die Bereitstellung der Daten, die für den Bedarfsausweis erforderlich sind, kann durch Sie per E-Mail (Dateigrössen des Anhang beachten) oder per Post erfolgen. Für die Richtigkeit der Angaben sind Sie als Auftraggeber verantwortlich. Ich bin verpflichtet, die übermittelten Daten auf Plausibilität zu prüfen und darf sie nur verwenden, wenn keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit bestehen.
Erforderliche Unterlagen
Wie beschrieben werden für die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises viele Angaben benötigt. Dazu gehören zuerst einmal die räumlichen Gegebenheiten einer Immobilie, wie deren Fläche bzw. Nutzfläche, die Höhe aller Räume, die Anzahl der Wohneinheiten und auch die Form. Darunter fallen ebenfalls die Nähe zu und die Form angrenzender Gebäude. Darüberhinaus müssen Werte, die auf die Qualität der Isolierung und Dämmung schließen lassen, vorhanden sein. Dies ist einmal die Dämmungsstärke der Außenwände, der Geschossdecke, des Daches sowie des Fußbodens, der zum Keller führt. Des Weiteren müssen Angaben zu den Fenstern gemacht werden, um deren Zustand der Isolierung ableiten zu können. Zu guter Letzt werden zur Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises verschiedene Altersangaben (Baujahr der Immobilie und der Heizungsanlage) sowie Angaben zum Heizsystem und der Warmwasseraufbereitung benötigt.
Basierend auf diesen Daten kann ich dann berechnen, wie effizient Ihr Gebäude Energie nutzt und welche Einsparungspotenziale bestehen. Vermieter, Verkäufer und Verpächter, die nicht mit den Werten zufrieden sind, haben dann die Möglichkeit, die Bilanz Ihrer Immobilie zu verbessern, während Pächter, Mieter und Käufer genau wissen, welche Energiekosten auf sie zukommen werden.
Zusammenfassend eine Liste¹ der für einen Energiebedarfsausweis für Wohngebäude zwingend erforderlichen und durch den Eigentümer beizubringenden Unterlagen:
- Persönliche Daten wie Name, Adresse, E-Mail etc.
- Baujahr des Gebäudes
- Baujahr der Heizungsanlage
- Anzahl der Wohnungen
- Wohnfläche bzw. Nutzfläche
- Ein Gebäudefoto
- Gut lesbare Bau-/Ausführungspläne des Objektes möglichst im Maßstab 1:50 oder 1:100
- Das letzte Schornsteinfegerprotokoll
notwendige zusätzliche Angaben die durch den Eigentümer bereitgestellt oder durch eine Vor-Ort-Begehung durch mich erfasst werden können:
- Wärmdämmung von Dach, Außenwänden, Kellerdecke, Spitzboden
- Unterlagen von bereits durchgeführten Renovierungen möglichst mit Materialangaben
- Welche Gebäudeteile werden beheizt?
- Dämmung von Heizleitungen, Einbau von Thermostatventilen
- Solar- oder Lüftungsanlage, werden regenerative Energien eingesetzt?
- Ist eine Lüftungsanlage vorhanden? Wenn ja, mit Wärmerückgewinnung?
- Geschieht die Warmwasserbereitung über die Heizung oder durch Zusatzgeräte?
- Falls keine genauen Angaben über das Objekt gemacht werden können muss gemessen werden.
- Wichtige Angaben sind weiterhin Art und Verglasung der Fenster, Sparrenstärke und Dämmung des Daches, zudem ob eine Dampfsperre oder Winddichtigkeitsfolie vorhanden ist, Stärke der Decke zu Dachboden und Keller, Sturzhöhe der Kellerfenster, Höhe von verlegten Kabel- oder Rohrleitungen.
- Sind bauliche Mängel erkennbar, die einer Sanierung bedürfen?
Was, wenn Sie nicht alle Werte kennen?
Bedarfsorientierte Energieausweise können bei mir per Mail beauftragt werden, wobei Ihnen alle o.g. Informationen zum Gebäude vorliegen sollten und durch Sie übermittelt werden. Allerdings ist die umfangreiche Aufnahme der Gebäudedaten von einem nicht fachkundigen Laien kaum korrekt durchzuführen. In diesem Fall, oder liegen Ihnen nicht alle Daten vor, haben Sie die Möglichkeit einen persönlichen Termin mit mir am Objekt zu vereinbaren, bei dem alle von Ihnen nicht bereitgestellten Angaben durch mich erfasst werden. Nach Prüfung Ihrer Angaben und auf Plausibilität der Daten melde ich mich bei Ihnen, sollten meinerseits Fragen oder Unklarheiten auftauchen. Um selbst noch einmal die Möglichkeit zu haben, Ihre Angaben zu dem Energieausweis zu prüfen, stelle ich Ihnen im ersten Schritt eine Vorschau (ohne die erforderliche EnEV-Registriernnummer des DIBt) aus. Ich bitte Sie, diese zu prüfen und anschließend zu bestätigen. Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen haben, bitte ich Sie diese zu äußern, sodass ich den Energieausweis noch berichtigen kann. Wenn Sie Fehler erst nach der Ausstellung des Originals feststellen, muss ich einen neuen Ausweis registrieren und Ihnen in diesem Zug eine Gebühr von 25,- Euro berechnen. Sind alle Angaben richtig und Sie bestätigen mir die finale Vorschau, stelle ich Ihnen ein rechtssicheres Original aus. Dieses ist ab Ausstellungsdatum über einen Zeitraum von 10 Jahren gültig und wird Ihnen gemäß der/den von Ihnen bei der Bestellung ausgewählten Option(en) zugesandt.
Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude
Der Bedarfssausweis für Nichtwohngebäude unterliegt anderen Bestimmungen als der für Wohngebäude. So kann vom Eigentümer zwar frei gewählt werden ob er einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erstellen lassen möchte, bei Nichtwohngebäuden ist aber neben den genannten Bedingungen für Wohngebäude zusätzlich die Angabe von Nutzungszwecken des Gebäudes oder dessen Räumlichkeiten, Bezugsflächen o.ä. notwendig. Um diese grundlegenden Voraussetzungen zu bestimmen ist schon vor dem ersten Schritt zu einem Bedarfsausweis eine individuelle Betrachtung des Gebäudes mit einem persönlichen Gespräch und meistens auch einer Vor-Ort-Begehung mit mir erforderlich.
Gerne berate ich Sie welcher Energieausweis für Ihr Gebäude am sinnvollsten ist.
¹ Die Liste der beizubringenden Unterlagen können Sie im Servicebereich herunterladen