Ausweise & Nachweise¹
Ausweise
Wer sein Haus oder eine Wohnung vermieten, verpachten oder verkaufen möchte hat unaufgefordert dem Kauf- oder Mietinteressenten einen Energieausweis für die Immobilie vorzulegen. Ebenso hat der Eigentümer den Energieausweis der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Nachweise
Seit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes am 01.11.2020 ist, gemäß § 48 Satz 3 und § 80 Abs. 4 GEG, sowohl ein Auftraggeber von Sanierungmaßnahmen als auch ein Käufer einer Immobilie verpflichtet ein kostenloses Beratungsgespräch zum Thema Energieeffizienz zu führen und nachzuweisen. Dieses Beratungsgespräch wird z.B. von den Verbraucherzentralen angeboten. Als Energieberater für die Verbraucherzentrale sprechen Sie mich gerne auf diese Leistungen an.
¹ Stand: 01.02.2021