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Hintergründe und Informationen zur Energiewende

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich der Energiewende, also den Übergang von der Nutzung nicht-nachhaltiger fossiler Energieträger (Kohle, Öl, Gas) sowie der Kernenergie zu einer nachhaltigen Energieversorgung mittels Erneuerbarer Energien, verschrieben. Dazu wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Energieeffizienzstrategie Gebäude erarbeitet, die den gesamten Gebäudebestand in Deutschland in den Blick nimmt und die die grundlegenden energiepolitischen Weichenstellungen beinhaltet. Der Energieeffizienzstrategie Gebäude liegt das Ziel des Energiekonzepts zugrunde, den Gebäudebestand bis 2050 nahezu klimaneutral zu gestalten. Die Grundlage für diese zukünftige Ausrichtung legt die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

Den Gebäudebestand bis 2050 nahezu klimaneutral zu gestalten bedeutet, dass der Primärenergiebedarf (also der Bedarf an ursprünglich vorkommenden Energieformen wie Kohle, Gas etc.) durch eine Kombination aus Energieeinsparung und dem Einsatz erneuerbarer Energien bis 2050 in der Größenordnung von 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken ist.
Hierfür bedarf es eines geeigneten Rahmens, der den Immobilieneigentümern und -nutzern eine verlässliche Orientierung und Perspektive gibt. Eigentümern, Nutzern, Investoren und Dienstleistern wird in der übergeordneten Energieeffizienzstrategie Gebäude dargestellt, dass es sich mittel- und langfristig lohnt, in Energieeffizienz zu investieren.

Sanierungsfahrpläne, die auf die individuelle Nutzung und den jeweiligen Gebäudetyp abgestimmte werden, sind wichtig, damit Eigentümer bei Investitionen, insbesondere in Einzelmaßnahmen, frühzeitig den auf das Ziel 2050 ausgerichteten Sanierungsbedarf berücksichtigen können. Durch gezielte, auf die spezifischen Bedürfnisse abgestellte Beratungs- und Informationsangebote können Vorbehalte gegenüber der Gebäudesanierung abgebaut werden, denn:

  • die Potenziale zur Energieeinsparung sind oftmals nicht hinreichend bekannt und für den fachlichen Laien nicht abschätzbar;
  • manchen Immobilienbesitzern sind die Vorteile einer energetischen Sanierung ihrer Immobilie zwar durchaus präsent, doch empfinden sie die Komplexität einer umfassenden Sanierung und die teils mangelnde Verlässlichkeit bei der Beratung, Planung oder Bauausführung als große Hürde;
  • Sanierungsmaßnahmen müssen mit den konkreten Lebensumständen und den finanziellen Möglichkeiten und Prioritäten der Eigentümer in Einklang gebracht werden;
  • bautechnisch und architektonisch misslungene energetische Gebäudesanierungen lassen negative (baukulturelle) Folgen für die Investitionsbereitschaft und das Stadtbild durch energetische Sanierungsmaßnahmen befürchten; öffentliche Kritik und Hemmnisse sind das Ergebnis;
  • zu selten steht der systemische Ansatz im Fokus, also die ganzheitliche Betrachtung eines Gebäudes im Quartier; stattdessen werden (Teil-)Sanierungen durchgeführt, ohne diese sinnvoll in ein langfristiges Sanierungskonzept einzubetten;
  • die individuelle Ausgangslage fast jeden Gebäudes, des zugehörigen Nutzers und Eigentümers/Investors erfordert gleichfalls differenzierte Lösungen; pauschale Umsetzungen gibt es selten;

Von den rund 19 Mio. Wohngebäuden mit rund 40 Mio. Wohnungen stehen in den kommenden 20 Jahren etwa die Hälfte zur Sanierung an. Dies entspricht jährlich etwa einer Million zu sanierender Wohnungen. Da die Sanierungszyklen bei der Gebäudehülle etwa 30 bis 40 Jahre betragen, gilt es, diese große Chance zur energetischen Ertüchtigung zu nutzen. Die energetische Ertüchtigung eines Gebäudes wird durch den Staat über Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie günstige Kredite der KfW gefördert. Ebenfalls werden in diesem Zusammenhang das altersgerechte Umbauen hinsichtlich Einbruchsschutz und Barrierereduzierung bezuschusst. Zusätzlich vergeben sowohl einige Länderbanken der einzelnen Bundesländer als auch Kommunen verbillgte Kredite und/oder Zuschüsse für das nachhaltige Bauen und Sanieren.

Ansprechpartner für Investitionen in die Umsetzung der Energieeffizienzstrategie sind die Energieberater im Allgemeinen. Das Aufgabenfeld reicht von der Beratung privater Bauherren zu energie-effizienter Haustechnik und entsprechende Förderprogramme bis zur Konzeption umweltschonendem Energie-Einsatzes in Produktionsprozessen. Das Volumen speziell von Gebäudeenergieberatungen hat sich in den letzten Jahren erhöht, besteht doch eine große Nachfrage bei den Förderprogrammen zur Energieeffizienz bei der KfW, denen jeweils eine Erhebung des Ist-Zustands und Planung der prioritären Maßnahmen durch unabhängige Berater vorausgehen muss.

Die freien Berater verstehen sich als Unternehmensberater, die im Hinblick auf die beste Nutzung aller zur Verfügung stehenden Energiequellen und Anlagen beraten und planen. „Gestützt“ wird ihr Geschäft von drei Faktoren: Stetig steigenden Energiepreisen, günstigen Förderkrediten und anderen staatliche Anreizen zum Energie sparenden Wirtschaften und einem Imagegewinn von Immobilienbesitzern und Unternehmen, die nachhaltige Technik einsetzen. Energieberatung ist eine Vertrauensfrage, inwieweit sich die vorgeschlagenen Maßnahmen jeweils in der Praxis rechnen bzw. problemlos umzusetzen sind. Der freie anbieterneutrale Energieberater hat den Vorteil, dass er seinen Tätigkeits-Schwerpunkt nur auf eine wirtschaftliche Umsetzung von Energieeffizienz ausrichtet und ausschliesslich im Kundeninteresse handelt. Da der Bund zudem für die o.g. Zielsetzung auf eine unabhängige Expertise der Energieberater angewiesen ist muss dieser fachlich hohe Anforderungen wie z.B. ein Architekten oder Ingenieursstudium erfolgreich absolviert haben sowie spezielle Fachkenntnisse durch regelmäßige Fortbildungen mit Abschlußprüfungen vorweisen können. Nur damit kann er sich in die offizielle Energieeffizienz-Expertenliste eintragen lassen und nur damit ist er spezialisiert um Beratungen, Umsetzungen und Begleitungen im Sinne der Anforderungen für KfW-Fördergelder, BAFA-Zuschüsse o.ä. zu gewährleisten.

Der Beratungsumfang eines Energieeffizienz-Beraters

Energie(rück)gewinnung:

  • Wärme- und Kälte-Erzeugungsanlagen (Kraft-Wärme-Kopplung bei Blockheizkraftwerken und Gasmotorwärmepumpen, Kompressions-, Absorptionswärmepumpen, Kesselanlagen etc.)
  • Elektrotechnische Anlagen (Eigenerzeugung mit Wärmenutzung, Trafo- Betriebsoptimierung, Kraft-Wärme-Kopplung, Elektroheizung, energieverlustarme Grundinstallation, selektive Abschaltung, Spitzenlast-Überwachung)
  • Raumlufttechnische Anlagen (Wärmerückgewinnung, Wärmepumpen, freie Kühlung, energiesparende Lüftungssysteme, nutzungsabhängige Steuerungen, Sollwertvariation, Regelung von Antrieben, Nutzung industrieller Abwärme)

Energieeffizienz:

  • Wärmeschutz bei Gebäuden (Form des Baukörpers, Ausrichten der Fassaden, Verglasung und Sonnenschutz, Wärmedämmung, Dampfdiffusion, Speicherwirkung, Farbgebung)
  • Gas-, Wasser-, Abwasseranlagen (Spararmaturen, Warmwasserbereitung mit zentralen oder dezentralen Systemen, Solar und Wärmepumpenanlagen, Wärmerückgewinnung aus Abwasser, Pumpensteuerungen)
  • Heizungsanlagen (Nutzung von Niedertemperaturwärme, Regelung von Hoch- und Niedertemperatursystemen, Anheiz- und Absenkoptimierungen, Nutzungsabhängige Steuerungen, Wärmemengenmessungen)
  • Beleuchtungsanlagen (Tageslichtbeleuchtungsanlagen, tageslichtabhängige Beleuchtungssteuerung, tageslichtergänzende Beleuchtungs-Anlagen, Grund- und Arbeitsplatzbeleuchtung, Leuchtmittel)

System-Leitplanung:

  • Zentrale Leittechnik (Optimierung von Betriebsdaten und Betriebsweisen in Abhängigkeit von Zeit-, Nutzungs-, Last-, Temperaturtarifen, Energiesummen-, Grenzwert-, Ereignis-, und Produktionssteuerung)
  • Organisationsabläufe (Motivation des Nutzer- u. Betriebspersonals, Betriebsführung und Betriebskontrolle, Personalschulung, Bedienungs- und Wartungsanweisungen, Verbrauchsüberwachung, Materialflusstechnik, Produktionsablaufplanung, Nutzungszeiten)

außerdem das Kostenargument:

  • Tarifberatungen (Vertragsverhandlungen mit Lieferanten von Gas, Strom, Öl, Fernwärme, Wasser mit dem Ziel einer optimalen Ausnutzung der Liefertarife)

sowie aktuelle Förderprogramme und –konditionen:

  • zu kennen und in die Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Auftraggeber einzubeziehen, gehört ebenfalls zur Arbeit des Energieberaters, etwa Zuschüsse für den Einsatz erneuerbarer bzw. alternativer Energien in Wohngebäuden wie beispielsweise Brennstoffzellenheizungen.

Auf absehbare Zeit bleiben zudem Umweltschutz und Energiekonzepte miteinander verzahnt. In der Praxis erwarten die Kunden oft, dass der Energieberater über die reine Beratertätigkeit hinaus auch die Planung und verantwortliche Leitung von Energiesparmaßnahmen übernimmt. Die Aufgabe des Beratungsbüros besteht darin, Voruntersuchungen am Ort und die Analyse der Energieflüsse vorzunehmen, ein Energiekonzept zu erarbeiten, Angebote von Herstellern einzuholen oder Ausschreibungen auszuwerten und schließlich die Ergebnisse zu überprüfen. Auch die Endabnahme und Bestätigungen für die Fördermittelgeber, dass die Fördermittel im Sinne der Vergabebedingungen eingesetzt wurden, dürfen nur von einem eingetragenen Energieeffizienz-Experten übernommen werden.

Sowohl die Energieberatungen als auch die Baubegleitung werden deshalb für den Wohngebäudebestand und den gewerblichen Mittelstand finanziell vom Staat gefördert¹.

Ebenfalls sind Förderungen für Nichtwohngebäude je nach Art und Inhalten einer Modernisierungs/Sanierungsmaßnahme möglich. Dies gilt für alle Nichtwohngebäude von Unternehmen, kommunalen und öffentlichen Einrichtungen, Klein- und Mittelständischen Betrieben (Handwerk, Gewerbe, Landwirtschaft) sowie soziale Institutionen und Vereine.


¹ siehe Förderprogramme