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Energieverbrauchsausweis

Wie einleitend schon formuliert ist zu beachten, dass der i.d.R. günstigere verbrauchsorientierten Energieausweis (kurz Verbrauchsausweis) eine wesentlich geringere Aussagekraft über das Gebäude als der Bedarfsausweis hat, da der dafür zugrunde gelegte Energieverbrauch immer von dem Verhalten des jeweiligen Bewohners abhängig ist. Er beeinflusst damit das Ergebnis im Verbrauchsausweis maßgeblich. So kann es durchaus sein, dass eine energetisch schlechte Immobilie, in der wenig geheizt wird, trotzdem einen befriedigenden bis guten Energieausweis erhält. Beim Bedarfsausweis werden dagegen die energetischen Eigenschaften des Gebäudes selbst betrachtet, weshalb damit ein wesentlich genaueres Bild vom tatsächlichen Bedarf und Zustand des Gebäudes gemacht werden kann.

Ausweisvoraussetzungen für Wohngebäude

Der Verbrauchsausweis kann in jedem Fall für Wohngebäude mit fünf oder mehr Wohneinheiten ausgestellt werden, unabhängig davon, wann das Gebäude errichtet, modernisiert oder saniert wurde. Bei Gebäuden mit weniger Wohneinheiten ist die Ausstellung eines Verbrauchsausweises nur möglich sofern es nach 1977 errichtet wurde oder, bei einem Gebäude mit einem Baujahr vor 1978, umfangreiche Sanierungsarbeiten an mindestens drei der wesentlichen Gebäudeteile nach der Wärmeschutzverordnung erbracht worden sind. Zu den wesentlichen Gebäudeteilen einer Immobilie zählen unter anderem die Außenwände, Fenster, die oberste Geschossdecke und das Dach. Wurden Modernisierungsmaßnahmen, wie z.B. eine nachträgliche Dämmung, an diesen Gebäudeteilen durchgeführt, ist es dem Eigentümer selbst überlassen welchen Energieausweis er beantragt.

Verbrauchswerte

Da der Verbrauchsausweis sich nur an den Verbrauchsdaten eines Gebäudes orientiert werden diese im Ganzen benötigt. Energieausweise für nur eine Wohneinheit zu erstellen ist nicht zulässig. Um den Verbrauchskennwert zu berechnen, müssen die Verbrauchsdaten von mindestens drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden der Heizkosten vorliegen. Die Verbrauchswerte können weitreichender als drei Jahre sein um eine höhere Kontinuität und Beständigkeit der Werte nachzuweisen. Werte vor 2009 können jedoch nicht berücksichtigt werden, da für die Jahre vor 2009 noch keine Klimafaktoren einbezogen werden können. Außerdem müssen die Verbrauchsdaten die zuletzt ausgestellte Heizkostenabrechnung beinhalten. Ist die letzte vorliegende Abrechnung also beispielsweise von 2017, sind Sie dazu verpflichtet, die Verbrauchswerte der Jahre 2017, 2016 und 2015 anzugeben.

Werden diese Bedingungen nicht erfüllt oder liegen Ihnen die Verbrauchsdaten nicht vor, so ist der Bedarfsausweis zwingend zu beantragen.

Berücksichtigung des Klimafaktors

Bei der Erstellung von verbrauchsorientierten Energieausweisen wird der sogenannte Klimafaktor berücksichtigt, da dieser für die witterungsunabhängige Beurteilung des Gebäude-Energiekennwertes unerlässlich ist. Bei einem kalten Winter muss zwangsweise mehr geheizt werden, was zu höheren Energieverbräuchen führt und ohne die Bereinigung durch den Klimafaktor ebenfalls zu einem erhöhten Energieverbrauchskennwert im Energieausweis führen würde. Ebenso müssen bei der Berechnung und Bewertung im Energieausweis Leerstände berücksichtigt werden, da sich diese ebenfalls enorm auf den Energieverbrauch in einer Immobilie auswirken können. Wird eine Immobilie über eine Zeit lang nicht bewohnt, ist es normal, dass in diesem Zeitraum deutlich weniger Energie verbraucht wird, als wäre die Immobilie bewohnt.

Auflagen und Formalien

Eine Besichtigung und Begehung des Gebäudes sowie eine vorherige Sichtung ihrer Unterlagen durch mich ist nicht vorgeschrieben, kann durch Sie aber zusätzlich beauftragt werden. Die Bereitstellung der Daten, die für den Verbrauchausweis erforderlich sind, kann durch Sie per E-Mail (Dateigrössen des Anhang beachten) oder per Post erfolgen. Für die Richtigkeit der Angaben sind Sie als Auftraggeber verantwortlich. Ich bin verpflichtet, die übermittelten Daten auf Plausibilität zu prüfen und darf sie nur verwenden, wenn keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit bestehen.

Erforderliche Unterlagen

Zusammenfassend eine Liste¹ der für einen Energieverbrauchsausweise für Wohngebäude erforderlichen Unterlagen

  • Persönliche Daten wie Name, Adresse, E-Mail etc.
  • Die Wärmeverbrauchsdaten der letzten 36 Monate (erforderlicher Mindestzeitraum i.d.R. die letzten drei Heizkostenabrechnungen; max. Leerstandszeit 1 Monat)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Baujahr der Heizungsanlage
  • Anzahl der Wohnungen
  • Wohnfläche bzw. Nutzfläche
  • Ein Gebäudefoto
  • Werden regenerative Energien eingesetzt?
  • Ist eine Lüftungsanlage vorhanden? Wenn ja, mit Wärmerückgewinnung?
  • Geschieht die Warmwasserbereitung über die Heizung oder durch Zusatzgeräte?
  • Aktueller, energetischer Zustand (Sind Gebäudeteile gedämmt? Alter der Fenster?)
  • Für Gebäude vor 1978 mit weniger als fünf Wohneinheiten sind Nachweise über eine Sanierung an drei der wesentlichen Gebäudeteile beizufügen.

Wenn Sie herausgefunden haben, dass Sie einen Verbrauchsausweis erstellen lassen dürfen können Sie mir die wichtigen Informationen zum Gebäude und zu Ihren Verbräuchen per Mail zukommen lassen und den Energieausweis verbindlich und kostenpflichtig bestellen. Nach Prüfung Ihrer Angaben und auf Plausibilität der Daten melde ich mich bei Ihnen, sollten meinerseits Fragen oder Unklarheiten auftauchen. Um selbst noch einmal die Möglichkeit zu haben, Ihre Angaben zu dem Energieausweis zu prüfen, stelle ich Ihnen im ersten Schritt eine Vorschau (ohne die erforderliche EnEV-Registriernnummer des DIBt) aus. Ich bitte Sie, diese zu prüfen und anschließend zu bestätigen. Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen haben, bitte ich Sie diese zu äußern, sodass ich den Energieausweis noch berichtigen kann. Wenn Sie Fehler erst nach der Ausstellung des Originals feststellen, muss ich einen neuen Ausweis registrieren und Ihnen in diesem Zug eine nochmalige Registrierungsgebühr von 25,- Euro berechnen. Sind alle Angaben richtig und Sie bestätigen mir die finale Vorschau, stelle ich Ihnen ein rechtssicheres Original aus. Dieses ist ab Ausstellungsdatum über einen Zeitraum von 10 Jahren gültig und wird Ihnen gemäß der/den von Ihnen bei der Bestellung ausgewählten Option(en) zugesandt.

Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude

Der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude unterliegt anderen Bestimmungen als der für Wohngebäude. So kann vom Eigentümer zwar frei gewählt werden ob er einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellen lassen möchte, bei Nichtwohngebäuden ist aber z.B. die Angabe von Nutzungszwecken des Gebäudes oder dessen Räumlichkeiten, Bezugsflächen o.ä. notwendig. Um diese grundlegenden Voraussetzungen zu bestimmen ist schon vor dem ersten Schritt zu einem Verbrauchsausweis eine individuelle Betrachtung des Gebäudes mit einem persönlichen Gespräch und meistens auch einer Vor-Ort-Begehung mit mir erforderlich. Die Aussagekraft des Verbrauchsausweises ist aber auch hier die gleiche wie für Wohngebäude: der Verbrauchsausweis ist ein Ausweis 2. Klasse.

Gerne berate ich Sie welcher Energieausweis für Ihr Gebäude am sinnvollsten ist.


¹ Die Liste der Gebäudevoraussetzungen und der beizubringenden Unterlagen können Sie im Servicebereich Downloads herunterladen